Fastnachtbegraben
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Festausübung
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Beschreibung
In den alten Fürstenbergischen Landen, in der Landgrafschaft Baar, Stühlingen scheint der Tag mitunter wild gefeiert worden zu sein. Ein Decretum vom 20. November 1746 hat unter anderem folgenden Paragraphen: "So ergibet sich auch, daß öfters an dem Aschermittwoch, ohngeachtet mit diesem Tag die hl. Fastenzeit schon anfanget, hier und da allerhand Ungebühren, mit sogenannten Begrabung der Faßnacht und sonst in mehr andere Weg vorzugehen pflegen, welches wir aber als eine unanständige und wider die Ordnung der christkatholischen Kirch selbst lauffende Sach ebenfalls verhütet wissen wollen."
Referenzen
Anton Birlinger: Aus Schwaben. Sitten und Rechtsbräuche. Wiesbaden 1874.