Maitanz
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jährlich
Festausübung
erloschen
Allg. Festbeschreibung
Geografie
Ort
Kreis
Region
Staat
Beschreibung
In der Nähe des Hungerbrunnens, der an der Oberamtsgrenze auf Heldenfinger Gemarkung lag, wurde in älteren Zeiten jährlich am 1. Mai auf einem mit vier württembergischen und Ulmer Grenzsteinen bezeichneten freien Platz von den jungen Leuten der benachbarten Orte Heuchlingen, Heldenfingen und Altheim ein Tanz gehalten. Der Platz hieß der "Freiplatz". Jeder konnte nach Gutdünken handeln, ohne eine Strafe zu befürchten, auch durfte von den dabei genossenen Getränken kein Umgeld entrichtet werden. Ulm übte dabei die Territorialgerichtsbarkeit aus, und der Amtmann von Altheim musste jedesmal auf dem Platz zugegen sein und von dem Verlauf des Tages Bericht erstatten. Um der Unordnung willen, die dabei vorkam, fand sich der Rat zu Ulm zu mehrtägigen Beschränkungen veranlaßt, bis der Tanz in der Mitte des 18. Jahrhunderts ganz aufhörte.
Referenzen
Anton Birlinger: Volksthümliches aus Schwaben. Sitten und Gebräuche. Freiburg 1862, S. 285 f.