Aschermittwochsschmaus
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Beschreibung
Eine Rechnung der Stadt Rufach vom Jahre 1641 gibt uns interessante Einzelheiten von einem solchen Aschermittwochsschmaus. Nachdem das Hungertuch in der Kirche aufgezogen war, begaben sich die Geistlichkeit, der Schulmeister und andere auf das Rathaus zu einem gemeinsamen Imbiss. Die aufgestellte Rechnung verzeichnet folgende zur Verwendung gekommene Nahrungsmittel: Brot, Mehl, Milch, Eier, Hering, Stockfisch, Karpfen, Sauerkraut, Obst, Gewürz. Fleischspeisen sind also hier ausgeschlossen.
In vielen elsässischen Städten des Mittelalters wurden solche gemeinschaftlichen Essen auf den Ratsstuben für die Ratsherren und ihre Angehörigen, meist auf Stadtkosten, veranstaltet. Dies läßt sich bezeugen für die Stadt Reichshofen (im Jahre 1493) und Benfeld (1538), im 16. Jh. für Türkheim und Colmar. An solchen Mahlzeiten durften keine Fleischspeisen aufgetischt werden, wie zahlreiche Ratsprotokolle von Ammerschweier aus dem 16. und 17. Jh. bezeugen.
Referenzen
L. Pfleger: Aschermittwoch. In: Elsaß-Land - Lothringer Heimat. März 1930. S. 71-74.

