Georgsfest

Baden-Baden

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Baden-Württemberg

Deutschland - Germany

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23.04.2025 (23.4.) - 23.04.2025 (23.4.)

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Turnus

jährlich

Festausübung

N
erloschen

Geografie

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Ort

Baden-Baden

Kreis

Baden-Baden

Region

Baden-Württemberg

Staat

Deutschland - Germany

Beschreibung


In Baden-Baden war das Fest des Soldatenheiligen St. Georg am 23. April ein besonderes Ereignis, das mit einem Aufzug der Schützen prächtig gefeiert wurde. Neben der Feierlichkeit der Prozession diente diese Veranstaltung auch dazu, den Zustand der Waffen zu prüfen und - indem sich die Männer in ihren Rotten sammelten - quasi spielerisch den Ernstfall zu trainieren. Am selben Tag fand übrigens auch einer der beiden Jahrmärkte statt.
Die Schützengesellschaft spielte im sozialen Gefüge der frühneuzeitlichen Stadt eine wichtige Rolle. Sie war nicht nur ein geselliger Verband, sondern auch soziales Kontrollorgan und paramilitärische Einrichtung, die den Umgang mit der Waffe reglementierte und kontrollierte. Es war wichtig, dass jeder Bürger mit der Waffe umgehen konnte und diese stets zur Hand war, um im Notfall schnell verteidigungsbereit zu sein. Jeder, der als Bürger angenommen werden wollte, musste seinen eigenen "Harnascht [Rüstung] und Gewere" vorweisen. Die Selbstverteidigung war Wurzel und Ausdruck der Selbstverantwortung der Bürger.
Spätestens seit dem ausgehenden Mittelalter übten die Armbrustschützen all sonntäglich nach dem Gottesdienst auf dem Tummelplatz an Stelle der heutigen Kurhauskolonnaden. Im Hochmittelalter dürften an diesem Platz Ritterturniere ausgetragen worden sein. Das regelmäßige Schießen am Sonntag nach 12 Uhr war Pflicht und gewährleistete, dass die Schützen in Übung blieben. Am zweiten Sonntag nach St. Georg begann ein Wettschießen, das den ganzen Sommer über fortgeführt wurde: das "Hosenschießen". Die Schützen konkurrierten dabei um eine Lederhose, die später durch ein Preisgeld ersetzt wurde, die zu gleichen Teilen von der Stadt und dem Landesherrn ausgelobt wurde. Die Sitte des Hosenschießens ist 1467 in Burghausen (Oberbayern) erstmals belegt. In Baden-Baden ist sie seit mindestens 1510 bezeugt: Am 24. Juni 1510 gab Markgraf Christoph I. der Gesellschaft der Armbrustschützen eine Ordnung, in der das Hosenschießen detailliert geregelt ist.