Banntag

Liestal

Liestal

Basel-Land

Schweiz / Suisse / Svizzera - Switzerland

Dieses Jahr

06.05.2024 (Montag nach dem 5. Sonntag nach Ostern = 1. Bitttag)

Nächstes Jahr

26.05.2025 (Montag nach dem 5. Sonntag nach Ostern = 1. Bitttag)

Turnus

jährlich

Festausübung

N
aktuell

Geografie

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Ort

Liestal

Kreis

Liestal

Region

Basel-Land

Staat

Schweiz / Suisse / Svizzera - Switzerland

Beschreibung

Der Banntag findet jährlich am Montag vor Christi Himmelfahrt statt. Doch schon tags zuvor wird nachmittags der Banntag eingetrommelt, die Fahnen werden ausgehängt, und es wird Zeit für Bürger und Tschamauchen, sich im eigenen oder fremden Garten die Gräser und Blumen für den obligaten Hutschmuck zu beschaffen. Tschamauchen nennt man hier jene Einwohner, die nicht eingebürgert sind. Der Maien am Hut, befestigt auf der linken Seite, setzt sich laut ungeschriebenem Gesetz zumindest aus einem Fliederzweig, einer Tulpe und einem Büschel Welschgras zusammen. Die Plakette mit der Aufschrift "Bürger ehre die Heimat" kann man sich auch noch am Banntagmorgen kaufen. Am Banntag selbst schlagen die Tambouren der Rotstab-Clique um 5 Uhr zur Tagwache und um 7 Uhr zur Sammlung, begleitet von den ersten Freudenschüssen. Vielfach trifft man sich zu einem Frühschoppen in einem der Lokale, und spätestens Viertel vor acht, während die Tambouren vor dem Rathaus strassauf, strassab rappelieren, versammelt man sich bei seiner Rotte (schon im 18. Jh. war die Bürgerschaft Liestals in vier Rotten eingeteilt worden, die bis heute bestehen). Man verstopft sich die Ohren und stellt sich in Reih und Glied, und um fünf vor acht Uhr gibt das Glöcklein am Oberen Tor letzten Alarm. Die Spazierstöcke werden geschultert wie ein Gewehr und der Stadtpräsident gibt das Zeichen zum Abmarsch. Unter Trommel- und Pfeifenklang, dem Schwenken der Rottenfahnen und ohrenbetäubendem Flintendonner zieht die Schar von rund tausend Mann, die Jugend voraus, in Viererkolonnen die Rathausstraße hinunter. Die Frauen stehen am Straßenrand und winken, Mädchen im schulpflichtigen Alter steht es frei mitzulaufen. Jede der vier Rotten begeht unter der Führung ihres Rottmeisters, meistens eines Gemeinderats, einen Abschnitt der Banngrenze. Die Routen Gmeiniacher-Hersberg, Grammet, Galms, Seltisberg und Schauenburg wechseln von Jahr zu Jahr. Bei der Rebgasse schwenken zwei Rotten nach rechts, die anderen zwei streben der Sichtern zu. Die straffe Marschordnung löst sich langsam auf und während sich die Jungen hauptsächlich mit Schießen vergnügen, haben die Älteren Gelegenheit, Bekanntschaften aufzufrischen und neue zu schließen. Unbequem ist der Bannweg von Markstein zu Markstein. Die Jungen werden angehalten hinter die Grenzsteine einen buchenen Ast zu stecken, und immer wieder wird dazu geschossen. Bei einem ersten Halt wird die Totenehrung abgehalten. Salutschüsse abgefeuert und ein gemeinsames Lied gesungen. "Wer hat dich, du schöner Wald, aufgebaut so hoch da droben" von Eichendorff/Mendelsohn ist zum eigentlichen Banntagslied geworden. Inzwischen hat der Rottenwirt für den Znünihalt vorgesorgt auf einem geeigneten Platz mit Bänken, Tischen, Tranksame, Wurst und Brot. Jetzt macht man es sich gemütlich. Der Rottenchef wendet sich mit seiner Banntagsrede an "Bürger, Tschamauche und Gescht" und ruft anschließend jeden dazu Teilnehmer auf, seinen Obulus auf die Trommel zu werfen. Nochmals werden Lieder angestimmt, bis Trommelwirbel und Piccolo zum Abmarsch aufrufen. Nur noch ein Häufchen von Standhaften geht den Bannweg entlang, es gibt auch bequemere Pfade bis zum Mittagshalt im abgemachten Restaurant. Zurück nach Liestal geht es später in lockeren Gruppen, notfalls per Postauto oder Autostop. Doch zum Einmarsch in die Stadt sammelt man sich und zieht in alter Ordnung vors Rathaus. Im Halbkreis stellt sich die Rotte auf, der Fahnenmarsch wird zelebriert und zum Schluss das Baselbieter Lied gesungen. Anschließend zieht man angeführt von Trommlern und Pfeifern bis in die Nacht von Lokal zu Lokal.

Referenzen

Edith Schweizer-Völker: Butzimummel, Narro, Chluri. Bräuche in der Regio, Basel 1990, S. 41.