Bannweidgericht
Turnus
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Geografie
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Beschreibung
Das historische Bannweidgericht lebt in veränderter Form weiter. Am Abend vor dem Holzäpfeltanz am Kirchweihsonntag versammelt sich das "Gericht" um einen brennenden Holzstoß an der Mühlbrücke. Dort werden nun unter lebhafter Anteilnahme der Einwohnerschaft lustige und kuriose Vorfälle aus dem Dorfleben des vergangenen Jahres verhandelt und als Strafen Weinbußen verhängt.
Gegen Ende der 1870er Jahre betrieb G. Christ in Dossenheim Nachforschungen, um Weitergehendes über den Holzäpfeltanz und dessen Ursachen zu erfahren, und stellte dabei unter anderem Folgendes fest: Der Holzäpfeltanz wurde von gewöhnlich zwölf jungen unverheirateten Burschen mit ihren Mädchen aufgeführt. Die jungen Männer wurden Bannwart- oder Bannweidbuben genannt, nach einem Brauch, der mit dem Holzäpfeltanz verbunden war. Und zwar besaßen sie ein von der Gemeinde eingeräumtes Beaufsichtigungsrecht über den Weidgang auf einem etwa 30 Morgen großen Gebiet unterhalb der Landstraße, der sogenannten Bannweide. Sobald hier die Ernte eingebracht war, wurde mit Steinen und Strohwischen ein Distrikt markiert, auf dem allein die fronpflichtigen Bauern ihr Vieh eintreiben konnten. Gleichfalls durften die Bannweidbuben, die Söhne von "Spannbauern" (Fuhrwerksbesitzern) sein mussten, im Gemeindewald in zwei Schlägen, den sogenannten Bubenwäldern, die Aufsicht führen. Zwischen der Ernte und Mariä Himmelfahrt kamen sie nun regelmäßig auf der Bannweide um einen brennenden Holzstoß zusammen, bildeten ein aus verschiedenen Ämtern bestehendes "Gericht", das Bannweidgericht, und berieten beim Feuerschein, wer unrechtmäßig auf der Bannweide und in den Bubenwäldern angetroffen worden war. Das Bannweidgericht verhängte dann scherzhaft gemeinte Strafen. Am Sonntag vor dem Holzäpfeltanz zogen die Bannwartbuben nach dem Kirchgang durch das Dorf, einer mit einem mit Bändern und Schellen geschmückten Stock an der Spitze, klopften an die Fenster und sammelten die Strafgelder ein, wobei in der Höhe der Strafe nach Kuh-, Pferde- und Ochsenbauern unterschieden wurde. Auch wer über die Bannwartbuben geschimpft hatte, musste einige Kreuzer bezahlen. Die eingezogenen Gelder, zu denen die Gemeinde noch 45 Kreuzer tat, verwendeten die Bannwartbuben für sich. Das ihnen eingeräumte Aufsichtsrecht ging mit dem Tag des Holzäpfeltanzes zu Ende: von nun an konnte wieder jeder Einwohner die Wald- und Weidedistrikte nutzen. Das Verbot des Tanzes führt Christ darauf zurück, dass die Bannwartbuben beim Abhalten des Gerichtes einmal einen Baum auf der Bannweide versengten und dadurch Unwillen hervorriefen.
siehe auch Holzäpfeltanz in Dossenheim.

