Christkind umführen
Turnus
jährlich
Festausübung
aktuell
Geografie
Ort
Kreis
Region
Staat
Beschreibung
Es handelt sich hierbei um einen von den Schulen und Zünften getragenen Heischegang, bei dem unter Gesang ein Christkind umgeführt wurde.
Die Ausdehnung des Umzugs in den dunklen Abend hinein rief die städtische Polizeibehörde zu einem Verbot auf den Plan. Ausschlag gaben wohl moralisch-erzieherische Motive.
Die Protokolleintragungen aus der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts geben davon ein anschauliches Bild:
"Weihenachten geläufft in die häuser und mißbrauch deß Christ Kindlinß abgestellt" (23. Dezember 1670).
"Christkindlin, so durch sovil junge Leüth mißbraucht worden, soll gänzlich abgestellt werden, welches den Praecoeptoribus inn allen classibus und Schulen, wie auch Zunfft-Knechten angezeigt worden, und daß man nicht daß nächtliche herumbsingen dulden solle." (ebd.)
"Christkindlein und weyhenacht singen soll inn Schulen auch verboten werden. Christ Kindlein beüen auch in die Statt zu tragen unter den Thoren."
"Weyhenacht singen auf der gassen und Christ Kindlin umbziehen verbotten." (6. und 22. Dezember 1699)
Referenzen
Herbert Schläger: Von Volksbräuchen und Schauspielen im alten Lindau. In: Bayerisches Jahrbuch für Volkskunde 1954. S. 155 f.