Viehfeiertag
Turnus
jährlich
Festausübung
erloschen
Geografie
Ort
Kreis
Region
Staat
Beschreibung
Der Weisenheimer Viehfeiertag wurde alljährlich am ersten Freitag nach Allerheiligen abgehalten. Katholiken und Protestanten hielten in ihren Pfarrkirchen Buß- und Dankgottesdienste ab. Für die Schulen fiel der Unterricht aus. Kein Stück Vieh durfte an diesem Tag aus dem Stall zur Arbeitsleistung geholt werden. In früheren Jahren mussten Mensch und Vieh sogar bis zum Schluss des Vormittagsgottesdienstes fasten. Diese Vorschrift hatte sich im Laufe der Jahre gelockert und wurde nur noch vereinzelt durchgeführt. Dagegen hütete sich jeder Viehbesitzer, am Viehfeiertag ein Stück Vieh aus dem Stall zu nehmen, sei es zur Arbeit oder sonstigen Verrichtungen. Das hätte Unglück für das Vieh bedeutet und dem Besitzer unangenehme Folgen gebracht.
Der Viehfeiertag geht auf das Jahr 1797 zurück. Damals wurden die Ortschaften Weisenheim a. B. und Bobenheim a. B. von einer Viehseuche heimgesucht, die den Wohlstand der Gemeinden zu vernichtet drohte. Es soll nur ein einziges Stück Vieh von der Seuche verschont geblieben sein. Die Bewohner beider Konfessionen beschlossen, zur Abwendung eines ähnlichen Unglücks alljährlich einen besonderen Buß- und Denktag zu feiern. Man gab diesem Tag den Namen "Viehfeiertag". Dieser Tag wurde für Weisenheim a. B. auf den ersten Freitag im November, und für Bobenheim a. B. auf den Freitag vor Laetare festgelegt. Im Laufe der Jahre wurde von der Regierung versucht, diesen Tag abzuschaffen. Die Einwohnerschaft setzte sich aber mit allen Mitteln zur Wehr und ließ sich ihren Viehfeiertag nicht nehmen, weil er die Einhaltung eines ehrwürdigen Versprechens darstellte.
Referenzen
Pfälzisches Museum - Pfälzische Heimatkunde 1931, Heft 1/2, S. 25.