Weibertage / Weiberfastnacht

Münstertal

Breisgau-Hochschwarzwald

Baden-Württemberg

Deutschland - Germany

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Turnus

jährlich

Festausübung

N
aktuell

Geografie

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Ort

Münstertal

Kreis

Breisgau-Hochschwarzwald

Region

Baden-Württemberg

Staat

Deutschland - Germany

Beschreibung


Auf die Bauernfastnacht folgten der "Hirzmontag" und "Hirzdienstag". Das war der Weiber Fastnacht. Nach dem Glossar von Scherz-Oberlin (I., S. 676) bedeutet "hirzen" soviel wie schlagen, stoßen. Es fanden ehedem an diesen Tagen altüberlieferte Kampfspiele statt, bei denen es galt, mit Schlagen und Stoßen sich einer von den Nachbarn ins Dorf geschmuggelten, maskenhaft aufgeputzten Strohfigur, des "Hirzen" (Hirschen) zu entledigen. Der Hirsch ist das Wappentier des Winters, der "Hirz" oder "Hirschnarr", der einst geschlagen und vertrieben wurde, ist Sinnbild des in die Wälder zurückgejagten Winters. Ob an Stelle des edlen Hirsches später der Geisbock getreten ist, den wir in einer Originalbeschreibung eines Münstertäler Weibertages vom Jahre 1681 finden?
Das Colmarer Bezirksarchiv bewahrt die Urkunde, die Pfannenschmid (Revue nouvelle d'Alsace - Lorraine IV, p. 625) veröffentlicht hat:

"Die Weiber hielten in Weyher, Walbach und Zimmerbach einen Tag, der der Weibertag genannt wurde. Die kamen auf öffentlichem Markt zusammen, die meisten masquirt. Jede hatte etwas zu essen in der Hand, die einte einen Hafen mit Fleisch, die einte mit Gemüs, wieder eine andere gebraten Fleisch an einem hölzernen Spieß, dann andere etwas anderes an Essen-Speise. Sie nahmen aus dem gemeinen Keller Wein, der in zwei Fässlein auf einem Pferde getragen worden, welches ein masquirtes Weib mit schellen führte. Jeder Beck und jeder Wirth musste ihnen ein Leib Brods geben. Die Gemeind gab ihnen auch zwölf; daraus kauften sie einen grossen Bock und zierten ihn mit schellen. Dann zogen sie mit Musikanten auf den Meyerhof, da ihnen der Meyer Butter geben musste. Sie assen auf der Landstrasse, bachten Küchlen, und die Reisenden mussten mit ihnen um den Bock tantzen. Die Männer durften sich nicht sehen lassen biss auf den Abend; sie übten allen Muthwillen und schmissen die Fenster ein. Es war der 24. Februar 1681."

An diesem Tage noch richtete der Pfarrer zu Weier im Tal an den herrschaftlich rappoltsteinischen Amtsschaffner die Bitte, den eben beschriebenen Weibertag zu verbieten, was dieser sofort unter Strafandrohung von fünf Kronen und Körperzüchtigung auch an demselben Tage noch tat. In elsässischen Gemeinderechnungen (von Reichshofen, Benfeld, Obersulzbach und Gersheim) und Dorfordnungen lassen sich diese Weiberzechtage, welche gewöhnlich der alten Fastnacht (Hirschmäntig, Hirschzistig) folgten, bis ins 15. Jahrhundert zurückverfolgen. Erst vor einigen Jahrzehnten ist dieses sonderbare Frauenrecht im Sundgau erloschen.

Referenzen

Dr. Joseph Lefftz: Fastnacht im alten Elsaß. In: Elsaß-Land - Lothringer Heimat, März 1927, S.71-77.