Weibertage / Weiberfastnacht
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Festausübung
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Beschreibung
Die Frauen von Buxweiler hatten am Montag nach Invocavit besondere Rechte. Nach dem Abbrennen des Fastnachtsfeuers an der alten oder Weiberfastnacht zog alt und jung ins Wirtshaus. Schlag Mitternacht nahmen die Frauen den Männern Hüte und Mützen weg. Diese mußten sie gegen einen Liter Wein wieder einlösen. Das Recht galt den ganzen Hirzmontag über; kein Mann auf der Gasse war seiner Kopfbedeckung sicher.
Referenzen
Alfred Pfleger: Weibertage und Frauenrechte im Elsaß. In: Elsaß-Land - Lothringer Heimat, Februar 1930, S. 33-37.