Fastnacht

Tiengen (Hochrhein)

Waldshut

Baden-Württemberg

Deutschland - Germany

Dieses Jahr

08.02.2024 (Donnerstag vor der Fastnacht = Weiberfastnacht), 13.02.2024 (Fastnachtsdienstag)

Nächstes Jahr

27.02.2025 (Donnerstag vor der Fastnacht = Weiberfastnacht), 04.03.2025 (Fastnachtsdienstag)

Turnus

jährlich

Festausübung

N
aktuell

Allg. Festbeschreibung

Geografie

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von maps.google.de zu laden.

Inhalt laden

Ort

Tiengen (Hochrhein)

Kreis

Waldshut

Region

Baden-Württemberg

Staat

Deutschland - Germany

Beschreibung

Das Ausrufen der Fastnacht findet am Wochenende vor dem Schmutzigen Donnerstag statt.
Zu den ortsüblichen Fastnachtstraditionen gehört das Schließen der Behörden: selbst die Polizeidirektion macht symbolisch ihre Pforten dicht. Die Narren setzen sämtliche Amtsleiter ab, überhäufen sie mit närrischen Geschenken und „befreien“ die Bediensteten. Auch in Tiengen enden die närrischen Tage mit dem Verbrennen der Fasnet.

Narrengericht

Das „Hochnotpeinliche Malefiz Narrengericht“ tagt jedes Jahr am Fastnachtssamstag um 11.11 Uhr im Schlosshof zu Tiengen. Ausrichter ist die Narrenzunft 1503 Tiengen.

Geschichte:
Die Narrenzunft 1503 Tiengen führt ihre Tradition auf ein Narrenbrett aus dem Jahre 1715 zurück, auf dem sowohl die Namen und Handwerkszeichen einiger Amtsinhaber insbesondere des Stubenmeisters vom Jahre 1503 als auch die Narrenfiguren der damaligen Zeit abgebildet sind. Außerdem ist auf dieser Tafel ein Narrengericht erwähnt (Gerichtsstab und Gerichtsbrett). Dies ist der wohl einmalige Beweis dafür, dass das Fastnachtsgeschehen in der Stadt Tiengen zumindest seit dem 16. Jahrhundert von den Handwerkszünften getragen wurde.
Alten Aufzeichnungen zufolge wurde im Jahre 1503 durch Kaiser Maximilian I. den Zünften zu Tiengen das Recht verliehen, an den Tagen der Fastnacht die Obrigkeit zu verunglimpfen „ohn der Straf zu gewärtigen“. Dies deutet auch die Inschrift auf dem oben erwähnten Narrenbrett an, wo es heißt: „PRIVILEGIA und Freyheiten von 1503 und 1602“. Im Jahre 1602 nämlich wurde durch eine kaiserliche Kommission, die im Amtshause in Oberlauchingen tagte, die den Bürgern von Tiengen zugestandenen und von Graf Rudolf IV. von Sulz geschmälerten Rechte erneut verbrieft.
Die Fastnacht – und hier besonders das Narrengericht – hat also in Tiengen eine fast 500jährige Geschichte.

Maskenfiguren:
Nach der weißen Narrenfigur, die auf dem Narrenbrett zu sehen ist, entstand zu Beginn der 1980er Jahre die Figur des Katzenröllis. Der Schnitt des Häs ähnelt dem Anzug einer barocken Theaterfigur, eines Spaßmachers. Kniebundhose, Jacke und Larvenhaube sind aus bemaltem Leinen. Neben Blumenmotiven ist auf dem Rücken der Jacke ein Blumenkorb gemalt, auf dem Ärmel das Stadtwappen. Narren befinden sich auf der Jackenvorderseite, Katze und Fuchs auf der Hose. Das Häs dieses Weißnarren ist mit Säumen und Schleifen verziert. An den Füßen trägt der Katzenrölli gestrickte Kniestrümpfe und Halbschuhe, um den Hals einen gefältelten weißen Kragen aus Leinenstoff. Die Glattlarve aus Holz zeigt ein freundliches Gesicht. Als Kopfbedeckung dient dem Katzenrölli eine rote Zipfelkappe mit Fuchsschwanz. Als Lärminstrument hält die Figur eine Rätsch in der Hand.
Der Katzenrölli steht an der Spitze der „Katzenmusik“, die zu den ältesten Fastnachtsbräuchen gehört. Am Schmutzigen Donnerstag ziehen die Akteure mit ihren Pfannedeckeln, Blechtrommeln oder Kuhglocken und sonstigen Krachgeräten früh morgens durch die Tiengener Straßen, um die Bevölkerung zu wecken.
Aus alten Narrenbüchern ist zu erfahren, dass bereits an der Fastnacht 1810 der Blätzlehansel unterwegs war. Damals war sein Häs wohl noch sehr unregelmäßig mit farbigen Blätzle besetzt. Noch vor dem Zweiten Weltkrieg hat man dieses reglementiert und deren waagrechte Anordnung festgelegt. Die Blätzle in den Farben Schwarz, Gelb, Rot, Blau und Grün sind wie Dachplatten geschnitten. Die Verhüllung des Gesichts mit schwarzem Stoff ist altertümlich. Als Augen und Mund dienen lediglich in den Stoff geschnittene Löcher. Der Mund ist zudem rot umsäumt und eine rote Zunge hängt heraus. Die Larvenhaube ist ebenfalls mit Blätzle besetzt und trägt auf dem Hinterkopf einen Wulst. Dieser ist halb weiß, halb hellrot und hat oben Zacken. In der Hand hält der Blätzlehansele eine Subloder sowie eine Streckschere. Als Besonderheit gibt es unter den Hansele einige, die auf Stelzen daher kommen.
Beim Ausrufen der Fastnacht am Wochenende vor dem Schmutzigen Donnerstag fordern die Blätzlehansele die Kinder auf, die alten Narrensprüche aufzusagen. Zur Belohnung erhält der Narrensamen Bonbons und andere Leckereien.
Der Brauch des „Schnurrens“ obliegt den Tiengener Schnurrewibern. Bei ihren Streifzügen durch die Lokale halten sie ihren Mitbürgern, besonders den männlichen, die im Laufe des Jahres begangenen Schandtaten vor. Bekleidet sind die Schnurrewiber mit den besten Gewändern aus Großmutters Zeiten. Sie verbergen ihr Gesicht hinter einer einfachen handelsüblichen Maske. Jede der meist in Gruppen auftretenden Schnurrewiber trägt ein Kopftuch und darüber einen übergroßen Hut mit Federschmuck. Zu den nötigen Utensilien gehören Schirm, Korb und Handtasche, die diverse „gesundheitsfördernde“ Mittelchen enthalten.

Geschichte:
Das älteste erhaltene Dokument über die Tiengener Fastnacht ist ein barockes Narrenbrett. Es stammt aus dem 18. Jahrhundert, von 1706 oder 1766, genau lässt es sich heute nicht mehr feststellen. Ein Spruchband enthält die Inschrift: „PRIVILEGIA Und Freyheiten Von Anno 1503 und 1602“. Im Jahr 1503 verlieh Kaiser Maximilian I. den Tiengener Handwerkszünften das Recht, während der Fastnachtszeit die Obrigkeit zu verunglimpfen, „ohn der Straf zu gewärtigen“. 1602 erneuerte Graf Rudolf IV. von Sulz dieses Recht. In der Mitte der Tafel sind drei Wappen zu sehen, über denen ein Gerichtsstab und ein Spruchband prangt, auf dem steht: „Wer an den Gerichts Stab angelobet hat, der soll sich halten wie es sich gehöret in der that.“ Dieser Spruch weist eindeutig auf ein Narrengericht hin. Zwei Narrenfiguren, ein grüner Harlekin und ein weißer Narr, sind unter dieser Wappenanordnung zu sehen. Außerdem sind auf der Schildvorderseite neun Namen und Handwerkszeichen sowie deren Funktionen angeordnet. Da gibt es „Taffelträger, Prütschen-Meister, Gericht-Schreiber, Stuben-Meister, Adjunct und Gerichts-Bott“.
Bis heute hat sich der Brauch des „Narrengerichts“ gehalten. Diesem Gericht, das an jedem Fastnachtsdienstag zusammenkommt, obliegt es, Untaten der Obrigkeit abzuhandeln und den Verantwortlichen auf närrische Art ins Gewissen zu reden. Das Gericht, das sich aus Richter, Ankläger, Verteidiger und Beisitzer zusammensetzt, versucht, unter den Hauptangeklagten einen Schuldigen zu finden, der verurteilt wird. In aller Regel sind Tiengener Prominente als Angeklagte vor dieses öffentliche Gericht geladen. Eine Gruppe von Henkern, die ebenfalls dem Gericht untersteht, vollstrecken das „Urteil“: eine Buße beziehungsweise das Anhängen des „Latschi-Ordens“.
Die Aufnahme der Narrenzunft in die VSAN fand im Jahr 1936 statt.

Die Termine der aktuellen Fastnachtsveranstaltungen können aus dem unter
www.fasnacht.net ab Oktober jedes Jahres von der Vereinigung Schwäbisch-
Alemannischer Narrenzünfte (VSAN) veröffentlichten Narrenfahrplan
entnommen werden.

Referenzen

Zur Geschichte der organisierten Fastnacht, Hg. Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte Vöhrenbach 1999.