Maskenreicht / Schemengericht

Möhringen/Tuttlingen

Tuttlingen

Baden-Württemberg

Deutschland - Germany

Dieses Jahr

27.02.2025 (Donnerstag vor der Fastnacht = Weiberfastnacht)

Nächstes Jahr

12.02.2026 (Donnerstag vor der Fastnacht = Weiberfastnacht)

Turnus

jährlich

Festausübung

N
aktuell

Allg. Festbeschreibung

Geografie

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Ort

Möhringen/Tuttlingen

Kreis

Tuttlingen

Region

Baden-Württemberg

Staat

Deutschland - Germany

Beschreibung


Das "Schemengericht" findet am "Schmotzigen Duschtig" (Fasnachtsdonnerstag) um 14.01 Uhr in den Räumen des historischen Möhringer Rathauses statt. Der Vorsitz des "Schemengerichtes" wird von drei "Richtern" übernommen, die das "Häs" (Narrenkostüm) des "Plätzle-Hansele" und darüber einen Richterumhang aus schwarzem Leinen mit hunderten weiß-roter "Filzplätzle" tragen. Das Gesicht der "Richter" verbirgt sich hinter einer "Scheme" (Maske) aus Holz mit scharfen, furchteinflößenden Zügen. Auf dem Kopf tragen sie eine rote Haube und darüber einen schwarzen Spitzhut. Der Ablauf des "Schemengerichts" ist einer öffentlichen Gerichtsverhandlung nachempfunden. Neben den drei Richtern gibt es einen Fürsprech ("Baaremer Hansele), einen Ankläger (Plätzle-Hansele), ein ausführendes Organ (Plätzle-Hansele) und einen Büttel, der eine historische Polizeiuniform trägt und den Angeklagten (meist ein mehr oder weniger prominenter Möhringer Bürger) vorführt.
Daneben findet am selben Tag der traditionelle Rathausempfang statt. Zu diesem Empfang werden prominente Persönlichkeiten der näheren und weiteren Politik und des öffentlichen Lebens eingeladen. Der Empfang wird weitgehend vom Ortsvorsteher gestaltet, der die einzelnen Persönlichkeiten begrüßt und dabei glossiert. Bei den Badenern besonders beliebt sind dabei Klischees über die Württemberger. Unterbrochen wird diese Veranstaltung von den Vorführungen verschiedener "Kinderscherbelgruppen".
Im Rahmen des Rathausempfangs übergibt der Bürgermeister dem "Zunftmeister" die Rathausschlüssel.
Nach der "Schlüsselübergabe", gegen 18.00 Uhr, gibt der Ortsvorsteher das Zeichen zum Aufbruch. Nun wird der "Narrenbaum" aufgestellt. Die "Zunftgarde", verschiedene "Hansele", der "Fanfarenzug" und die Stadtkapelle begleiten den auf einen langen Anhänger montierten "Narrenbaum". Auf dem nun erleuchteten Hechtplatz hat sich inzwischen eine große Menschenmenge versammelt, die sich vor allem aus erwachsenen "Hemdglonkern" und "verstreuten alten Schachteln" zusammensetzt. Während der "Narrenbaum" geschmückt wird, schlagen die "Hemdglonker" rhythmisch auf ihre Blechgefäße ein. Dann wird der Baum von den Naturfreunden aufgestellt. Sobald der Baum aufgestellt ist, verteilen sich die Menschen in die umliegenden Gasthäuser. Ab 19.30 Uhr erscheinen die "alten Schachteln", die mit altertümlichen Röcken und Kostümjacken bekleidet sind, eine niedliche Plastikmaske und einen altmodischen Hut tragen. Die "alten Schachteln" karikieren die Schwächen der anwesenden Männer. Erst nach Mitternacht wird die Maske - meist ohne Zeugen - abgenommen. Das Fest endet erst am frühen Morgen.

Geschichte:
1958, bei der Vorbereitung zur 650-Jahr-Feier der Stadt, entdeckte man in der Zimmerischen Chronik eine Notiz: 1549 kehrte ein Rottweiler Apotheker von seiner Reise zurück und stieg in den Fluss, um seine schmutzigen Stiefel zu waschen. Doch wagte er sich dabei zu weit hinein, und so stieg er nicht nur mit sauberen Stiefeln sondern auch mit völlig durchnäßter Kleidung wieder ans Ufer. Hätte er nicht unter Schutz des Rottweiler Stadtrechts gestanden, so wäre er dafür vors Möhringer Schemengericht zitiert worden. Denn es findet sich in der Zimmerischen Chronik folgender Hinweis: "er wer diser ainigen that halben fürs schemengericht geen Meringen citiert worden." Zwar gibt es etliche Narrengerichte, doch ist die schriftliche Erwähnung eines Schemengerichts einmalig. Den alten Brauch übernahm man 1959 in die Fastnachtszeremonie, nachdem 1958 der Verfasser des Möhringer Heimatbuches, Fritz Bühler, eine bislang nicht beachtete Passage der Zimmerschen Chronik entdeckte, die von der Existenz eines Möhringer "Schemengerichts" berichtet.
Seither tagt dieses Gericht, bestehend aus drei Richtern, einem Ankläger und einem Fürsprecher, jedes Jahr am Schmutzige Dunschtig. Jeder, der im Laufe des Jahres etwas besonders Närrisches getan oder erlebt hat, wird vor das Gericht zitiert und verurteilt. Die Strafe besteht aus einer närrischen Tat und "Schlägen" mit der Saubloder. Die Aufnahme der Narrenzunft in die VSAN fand 1925 statt.

Die Termine der aktuellen Fastnachtsveranstaltungen können aus dem unter www.fasnacht.net ab Oktober jedes Jahres von der Vereinigung Schwäbisch- Alemannischer Narrenzünfte (VSAN) veröffentlichten Narrenfahrplan entnommen werden.

Referenzen

Zur Geschichte der organisierten Fastnacht, Hg. Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte Vöhrenbach 1999.