01.05. Maifeiertag
Der erste Tag des Monats Mai hat in der heutigen Brauch und Festkultur drei Herkunftslinien aufzuweisen: Einmal diejenige eines Frühlingsfestes, teils mit bereits vorchristlichen Wurzeln, zweitens seine Bedeutung als gesetzlicher Feiertag: „Tag der Arbeit“ und drittens, seit 1955 für die römisch-katholische Kirche, als Gedenktag an den >Heiligen Joseph, „den Arbeiter“. Die Brauchformen in Vorbereitung auf den 1. Mai (>Maieinsingen, Tanz in den Mai), werden im Artikel >Walpurgisnacht beschrieben.
Die Wurzeln der noch heute üblichen Maifeste liegen in den Frühlings- und Fruchtbarkeitsbräuchen der spätrömischen Antike, die – oft in modifizierter oder synthetisierter Form – so auch Einzug in Mitteleuropa hielten. Typisch für die heutige Brauchausübung, vor allem in Süddeutschland, ist immer noch das Aufstellen von Maibäumen. Die hierfür gefällten Tannen oder Fichten wurden bis auf die Wipfel entastet und geglättet. Anschließend wurden sie geschmückt und auf dem Dorfplatz aufgestellt – oft auch mit Zunftzeichen versehen. Mancherorts war es zudem üblich, den Stamm des Maibaumes mit Seife einzureiben und dann Kletterwettbewerbe zu veranstalten. Der Sieger, auch „Pfingstbräutigam“ oder „Pfingstkönig“ genannt, durfte dann eine „Pfingstbraut“ küren. Ebenfalls beliebt war und ist es, die Maibäume der Nachbardörfer zu stehlen und sie gegen Bier auszulösen. In manchen Gegenden, etwa in Bayern, Württemberg und im Rheinland, sind noch dazu private Maibäume üblich, die von jungen Männern am Haus ihrer Freundin bzw. Angebeteten angebracht werden. Dabei handelt es sich vornehmlich um junge Birken.
Als Tag der Arbeit hat der Maifeiertag darüber hinaus noch eine politische Bedeutung: Nach Protesten und blutigen Auseinandersetzungen zwischen streikenden Arbeitern und der Polizei in Australien (1. Mai 1856) und den USA (1. Mai 1886), beschloß die zweite „Internationale“, der maßgebliche Kongreß der international organisierten und solidarisierten Arbeiterbewegung, 1889 den 1. Mai zum „Protest- und Gedenktag“ zu erheben. Dieser wurde dann 1890 zum ersten Mal durchgeführt und in Deutschland unter der Weimarer Verfassung 1919 für dasselbe Jahr erstmals durch die Regierung offiziell bestätigt. Nach dem sogenannten „Blutmai“ von Berlin im Jahre 1929 wurden Kundgebungen zum 1. Mai, im Zuge des allgemeinen Demonstrationsverbotes, untersagt. Seit der nationalsozialistischen „Machtergreifung“ 1933 wurde der Erste Mai zum gesetzlichen „Feiertag der nationalen Arbeit“ erhoben. Einen Tag nach der Einführung des Feiertages stürmten die Nazis die Gewerkschaftshäuser und verboten die Gewerkschaften. Nach 1946 konnten die Maidemonstrationen, wenn auch zunächst in eingeschränkter Form, wieder aufgenommen werden. In den sozialistischen Ländern war die Teilnahme an den inszenierten Aufmärschen quasi „Bürgerpflicht“. In Deutschland gilt der Maifeiertag, wie in vielen europäischen und außereuropäischen Ländern auch vornehmlich als „Tag der Arbeit“ und genießt den Status eines gesetzlichen Feiertages.
Um der Politisierung und Säkularisierung der 1. Mais als „Arbeiterfeiertag“ entgegenzutreten, beschloß Papst Pius XII. 1955 diesen Tag zum Gedenktag des >Heiligen Joseph zu erklären und so an die Tätigkeit des Ziehvaters Jesu als Arbeiter und (Bau-)Handwerker (griech. Tekton) zu erinnern.