Pfingstzeit
Die Pfingstzeit gehört zum beweglichen Teil des Kirchenjahres und beginnt am Pfingstsonntag, also am 50. Tag nach Ostern. Über ihr Ende gibt es unterschiedliche Auffassungen, nicht zuletzt weil die katholische Kirche von zwei großen Festkreisen des Kirchenjahres ausgeht, nämlich vom Weihnachts- und vom Osterfestkreis, während die evangelische Kirche noch von einem dritten Zeitraum spricht, der sogenannten Trinitätszeit, die am Sonntag „Trinitatis“, dem ersten Sonntag nach Pfingsten beginnt zu der die gesamte restliche Zeit des Kirchenjahres bis zu dessen Neubeginn am 1. Advent zählt.
De facto hat also die Pfingstzeit – angesichts der unterschiedlichen Sichtweisen der beiden Konfessionen zumal – kein definites, sprich allgemein verbindliches Ende. Was aus katholischer Sicher auf jeden Fall noch zur Pfingstzeit gerechnet wird, ist das von der römischen Kirche im 13. Jahrhundert als Hochfest der Eucharistie eingesetzte Fronleichnamsfest am 10. Tag nach Pfingsten bzw. am 60. Tag nach Ostern. Dass es an einem Donnerstag gefeiert wird, ist eine bewusst gewählte Parallele zum Gründonnerstag, dem Tag des letzten Abendmahls.
Wie das Pfingstfest selbst können auch Fronleichnam und damit ebenso die Zeit nach Pfingsten als mobile Teile des Kirchenjahres bis zu 35 Tage pendeln, weil sie terminlich nicht fix im Sonnenjahr verankert sind, sondern von Ostern abhängen, das immer am Sonntag nach dem Frühlingsvollmond gefeiert wird. Deshalb kann die größtmögliche Varianz des Ostertermins je nach dem Datum des ersten Vollmonds im Frühjahr eine Mondphase von 28 Tagen plus maximal 7 weitere Tage, also insgesamt 35 Tage umfassen.
Dementsprechend schwankt dann auch der Beginn der Pfingstzeit am Pfingstsonntag. Ein Kapitel für sich wäre schließlich noch der praktische Umgang der Liturgiker mit der je nach Lage des Ostertermins unterschiedlichen Länge der nach Pfingsten verbleibenden Zeit bis zum ersten Advent. Die katholische Kirche etwa bediente sich hier bis zum II. Vaticanum eines Ausgleichsmodells zwischen der Zahl der Sonntage vom Erscheinungsfest am 6. Januar bis zum Beginn der vorösterlichen Fastenzeit einerseits und der Zahl der Sonntage nach Pfingsten bis zum Ende des Kirchenjahres andererseits.
Die Höchstzahl der Sonntage nach Pfingsten – orientiert am spätestmöglichen Ostertermin – betrug 24. Begann nun die Fastenzeit früh und wurde deshalb die volle Zahl der möglichen Sonntage nach Erscheinung nicht voll ausgeschöpft, holte man diese am Schluss der Zeit jenseits von Pfingsten nach. Das geschah dadurch, dass je nach Lage des Ostertermins nach dem 23. Sonntag nach Pfingsten noch bis zu vier „nachgeholte Sonntage nach Erscheinung“ eingeschoben wurden, ehe dann mit dem 24. und letzten Sonntag nach Pfingsten das Kirchenjahr endete. Eine kompliziert klingende, aber kalendarisch gut nachvollziehbare Regelung.
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