Kirchweih

Die Kirchweih [auch: Kirmes, Kerwa, Kirda] ist ein Fest zur Feier der Weihe der jeweiligen Dorf- oder Gemeindekirche und ist sowohl in protestantischen als auch katholischen Gegenden im deutschsprachigen Raum verbreitet, allen voran in Süddeutschland. Der allgemeine Feiertag der Kirchweih ist der dritte Sonntag im Oktober. Kirchen, die bestimmten Heiligen geweiht sind, feiern jedoch die Kirchweih am entsprechenden Heiligengedenktag als gemeindeeigenes „Hochfest“. Vor allem im dörflich-ländlichen Raum haben die Kirchweihfeste eine Vielzahl eigener Brauchformen und eine hohe soziale Bedeutung erhalten können. Die heutigen Kirchweihfeste haben, neben ihrem kirchlichen Anlaß, in der Gegenwart jedoch zumeist den Charakter säkularer „Volksfeste“ oder Jahrmärkte.

Seit dem 4. Jahrhundert ist die Sitte verbreitet, christliche Kirchen, neben Christus selbst oder der Jungfrau Maria, bestimmten Heiligen zu weihen. Für das 5. Jahrhundert ist etwa für Rom eine Kirchenweihe belegt, bereits für das 6. Jahrhundert in Gallien. Mit dem 2. Konzil von Nicäa (787) wurde die Beisetzung von Reliquien in jedem Altar vorgeschrieben, damit verbanden sich Altarweihe und Reliquienübertragung. Später wurde das gesamte Kirchengebäude in die hiermit verbundenen Weihehandlungen miteinbezogen. Mit dem Pontifikale des Durandus von Mende erhielt die durch den Bischof zu vollziehende Kirchweihe im 13. Jahrhundert im wesentlichen ihre endgültige Gestalt: Vigil bei den Reliquien, Lustration der Kirche von außen, Einzugsriten, Alphabetritus, Lustration und Salbung von Altar und Kirche an 12 Stellen mit Apostelkreuzen, Übertragung und Beisetzung der Reliquien, Weihe der Altargeräte und erste Eucharistiefeier. Dieser reiche Ritus, einer der feierlichsten Riten überhaupt, macht die Kirche als Haus Gottes zum Bild des Tempels im alttestamentlichen Jerusalem und des himmlischen Jerusalems der Offenbarung des Johannes. In der Mitte des 19. Jahrhunderts war es noch üblich, die Kirchweihfeste am tatsächlichen Tag ihrer Weihe zu feiern. Diese Praxis wurde allerdings, da sich bereits hier die dann regional sehr häufigen Festtage mit den heute üblichen „Kerwen“ verknüpft hatten, von der kirchlichen Obrigkeit zu einem zentralen Weihetag im Oktober zusammengelegt („Allerweltskirmes“, „Kaiserkirmes“), die bis dahin übliche Festausübung wurde bisweilen, zugunsten dieser Terminumlegung, sogar verboten.

Mit der Kirchweih sind heute vor allem säkular(isiert)e Erntebräuche und die damit einhergehende dörfliche Festkultur verbunden, die regional sehr unterschiedlich sein kann, allerdings einige übergreifende Elemente aufweist. Fester kirchlicher Bestandteil der Kirchweihfeiern ist das „Totengedächtnis“, das Lebende und Tote miteinander verbindet. Oft wurde am kirchweih-, bzw. Kirmesmontag ein eigenen Gottesdienst für die Toten gefeiert, dem sich ein Friedhofsgang bzw. der Marsch zu einer Gedächtnisstätte anschloß, wo ein Kranz niedergelegt wurde. Auch in der säkularen Festausübung war es regional üblich, den Toten zu Gedenken („Goldene Stunde“) um sie so an der Freude und dem Fest der Lebenden Teilhaben zu lassen. Innerhalb der „weltlichen“ Kirmes, heute zumeist ein dreitägiges Fest, spielen Wettkampfspiele, Tanzgelegenheiten und die Möglichkeit zwangloser Vergnügungen eine zentrale Rolle, bei deren Ausrichtung vor allem die dörflichen Brauchvereine (Schützenvereine, Zunftvereine) hervortreten. Wichtige Elemente der Kirmes sind auch die Aufstellung eines Kirmesbaumes oder die Anfertigung einer Mädchenfigur aus Stroh (Kerweliesel) – ein Hinweis auf die mit der spätjährlichen Kirchweihe verbundenen Erntefeste. Dörfliche Rivalitäten werden an den Tagen der Kirchweih dazu genutzt diese Symbolgegenstände zu entwenden und sie gegen Bier auszulösen. Das früher übliche „Kirmesgeld“, das der Dienstherr seinem Personal zur freien Verfügung gab, hat sich heute auf die Kinder übertragen. In Bayern ist das traditionelle Essen zur Kirchweihe Gänsebraten, Rotkraut und Knödel. Das entsprechende Gebäck sind die „Kirchweih-Nudeln“.

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